Die Einführung des Eröffnungsplädoyers erscheint auf den ersten Blick begrüßenswert, da nunmehr Rechtssicherheit gewährleistet zu sein scheint. Auch wenn die Kodifizierung erforderlich ist, ist der Schlusspunkt der Diskussion nicht erreicht. Die gegenwärtige Konzeption genügt den verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Maßstäben nicht.
Die Einführung des Eröffnungsplädoyers in die Strafprozessordnung erscheint auf den ersten Blick begrüßenswert, da nunmehr Rechtssicherheit gewährleistet zu sein scheint. Aber stellt dies das Ende der Debatte im Hinblick auf ein Eröffnungsplädoyer dar? Auch wenn die Kodifizierung des Eröffnungsplädoyers verfassungs- und strafprozessrechtlich erforderlich ist und sie daher dem Ende der Debatte nahekommt, ist der Schlusspunkt der Diskussion nicht erreicht. Die Thematik wird auch weiterhin fester Bestandteil kontrovers geführter Debatten sein, da die gegenwärtige Konzeption des Eröffnungsplädoyers den verfassungsrechtlichen und strafprozessualen Maßstäben nicht genügt.
das Eröffnungsplädoyer des Verteidigers - die Einführung des Eröffnungsplädoyers - eine abstrakte Betrachtungsweise im Kontext strafprozessualer und verfassungsrechtlicher Grundlagen - die gesetzliche Umsetzung eines Eröffnungsplädoyers - Kritische Analyse der Regelungen zum Eröffnungsplädoyer -243 Abs. 5 S. 3 und S. 4 StPO auf dem Prüfstand
Svenja Jacob geb. Kruse studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main. Sie war dort am Institut für Kriminalwissenschaften und Rechtsphilosophie tätig. Ihren LL.M. im Bereich des internationalen Strafrechts erwarb sie bei den Vereinten Nationen in Turin, United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI) und Universität Turin (UNITO).