Die Arbeit beleuchtet die vielfältigen Auslegungs- und Anwendungsprobleme der sog. lauterkeitsrechtlichen Impressumspflicht (§ 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG 2015) in Vertriebssystemen. Die praxisgerechten Ergebnisse bringen die Verbraucher- und Unternehmerinteressen in angemessenen Ausgleich. Sie können werbenden Unternehmen als Orientierung dienen.
In § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG 2015 ist die sogenannte lauterkeitsrechtliche Impressumspflicht für Unternehmer geregelt, die gegenüber Verbrauchern werben. Die Arbeit beleuchtet die vielfältigen Auslegungs- und Anwendungsprobleme dieser Regelung im Rahmen von Franchise- und anderen Vertriebssystemen. Bei diesem rechtlich komplexen und praxisrelevanten Thema können lauterkeitsrechtliche Fragen schnell in kartellrechtliche Fragestellungen übergreifen, wenn mit Preisen oder unverbindlichen Preisempfehlungen geworben wird. Unter Auswertung der Rechtsprechung und Literatur sowie Beispielen aus der Praxis entwickelt die Autorin praxisgerechte Ergebnisse, welche die Verbraucher- und Unternehmerinteressen in einen angemessenen Ausgleich bringen und werbenden Unternehmen als Orientierung dienen können.
Inhaltsübersicht - Vorwort - Abkürzungsverzeichnis -Verzeichnis zitierter Rechtsquellen - Einleitung - Erstes Kapitel - Franchising und andere Vertriebsformen - Zweites Kapitel - Die Impressumspflicht nach § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG - Drittes Kapitel - Anwendung der UWG- Impressumspflicht in Franchise- und anderen Vertriebssystemen - Viertes Kapitel - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Impressumspflicht des UWG - Zusammenfassung und FazitLiteratur- und Quellenverzeichnis - Abbildungsverzeichnis
Cynthia Staiger studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin und der Libera Universitą Internazionale degli Studi Sociali (Luiss Guido Carli, Rom). Sie war als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in international agierenden Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Vertriebsrecht und gewerblicher Rechtsschutz tätig und schloss ihre Promotion an der Universität des Saarlandes ab. Derzeit absolviert sie ihr Rechtsreferendariat beim Kammergericht Berlin, u.a. mit Station im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.