Nach monatelangem Ringen stehen nun die Regelungen zum Einsatz von Drittpersonal in den Betrieben fest.Der Bandstellt alle Neuregelungen nebst Übergangsregelung in drei gut strukturierten Hauptteilen dar. Arbeitgeber können sich so rasch informieren, wie sie in Zukunft Drittpersonal im Betrieb rechtssicher beschäftigen. Arbeitnehmer, Personaldienstleister sowie Betriebsräte lernen ihre neuen Rechte kennen, anwenden und durchsetzen.Schwerpunkte liegen auf den BereichenAbgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit Umfang der Offenlegungspflicht bei der ArbeitnehmerüberlassungWesentliche Änderungen im AÜG (u.a. gesetzliche Überlassungshöchstdauer für Leiharbeiter, Gleichstellung beim Arbeitsentgelt - Equal Pay, Festhaltenserklärung, Verbot des Einsatzes als Streikbrecher)Rechtliche Anwendungsprobleme des neu eingefügten § 611a BGB ("Arbeitsvertrag")Renommierte Kenner der MaterieFranz Josef Düwell war langjähriger Vorsitzender Richter am BAG, Hans-Peter Viethen war Abteilungslei
ter im BMAS und federführend am Gesetzgebungsvorhaben beteiligt.
Prof. Dr. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Erfurt